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Kinder dürfen lärmen

Kinder dürfen lärmen

Kinder sind oft laut. Sie toben beim Spielen herum, sie schreien und springen. Manch älterem Zeitgenossen, der seine Ruhe haben will, ist das nicht immer recht. So geschieht es z.B. in Mietshäusern immer wieder einmal, dass sich jemand über laut spielende Kinder beschwert. Doch wie laut dürfen Kinder beim Spielen eigentlich sein? Und wie sieht es z.B. mit der Mittagsruhe aus?

Kinder können sehr lebendig sein, vor allem in jungen Jahren. Werden sie dann älter und schließlich erwachsen, sind sie im Normalfall ruhiger geworden. Oft können sie sich dann nicht mehr daran erinnern, wie laut sie selbst früher einmal waren, beim Spielen in der Wohnung oder auch draußen auf dem Hof. So kommt es dann manchmal vor, dass sie meinen, sich über das Spielen und Lärmen der Nachbarkinder unbedingt beschweren zu müssen – z.B. in Mehrfamilienhäusern. Aber Kindern ist mehr erlaubt, als manch einer denkt …

Nachtruhe und Mittagsruhe – aber nicht für Babys!

Kinder sind keine Erwachsene. Daher ist hier die Rechtsprechung auch anders. Im Grunde kann man sagen, dass als Grundregel gilt: Je jünger die Kinder sind, umso lauter dürfen sie sein. Und Kinder sind auch keine Maschinen. Ein Baby, das mitten in der Nacht schreit, hat nun mal keinen Knopf, mit dem es sich einfach abschalten ließe. Und dieses Baby hat auch keinen Regler, mit dessen Hilfe ein bestimmter Lärmpegel eingehalten werden kann. Natürlich müssen die jeweiligen Eltern ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht nachkommen. Doch wer Kinder hat, der weiß sehr gut, dass es manchmal gar nicht so leicht ist und oft auch stundenlang dauern kann, ein Kleines wieder zu beruhigen. Für die Mittagsruhe gilt dies ebenfalls. Auch zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr dürfen Babys und Kleinkinder laut weinen.
Das ist eben ein völlig normales Verhalten in diesem Alter und richtet sich nicht nach festgelegten Uhrzeiten. Sind die Kinder dann ein bisschen älter und auch etwas verständiger, kann man sie natürlich schon darauf aufmerksam machen, Rücksicht auf andere, z.B. ältere Menschen zu nehmen. Spielen dürfen sie dann selbstverständlich immer noch, aber besser ein wenig leiser. Dies gilt übrigens auch für Ballspiele auf dem Hof. Springen, Singen und Schreien gehören bei Kindern natürlicherweise zum Spielen dazu. Wer sich beschweren will, sollte darüber erst einmal nachdenken.  

Wo darf gespielt werden und wo nicht?

Entgegen weit verbreiteter Meinung dürfen Kinder auch auf dem Rasen am Haus spielen. Maßgeblich ist hier die Hausordnung. Sollte sie ein ausdrückliches Verbot enthalten, z.B. weil der Rasen sich nicht mehr erholen kann oder weil es sich um einen Garten mit Beeten handelt, muss dieses selbstverständlich befolgt werden. Auch wenn bestimmte Stellen am Haus extra fürs Spielen vorgesehen sind, sollte der Rasen verschont bleiben. Gibt es all solche Spielgelegenheiten nicht und auch keinen Spielplatz in der näheren Umgebung, der vom Straßenverkehr ungefährdet erreicht werden kann, dann dürfen Kinder auch auf Hinter- oder Garagenhöfen spielen. Nicht gespielt werden sollte aufgrund von eventueller Unfallgefahr oder Lärmbelästigung jedenfalls z.B. im Hausflur, im Treppenhaus oder im Aufzug.  
Für alle, die es noch nicht wissen, sei an dieser Stelle ergänzend erwähnt, dass es seit 1989 eine Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gibt. Ihr Text kann an vielen Stellen im Internet gelesen bzw. heruntergeladen werden.

Bildquelle: Kinder dürfen laut sein

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